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Urlaub

Reiseversicherungen - Behandlungskosten im Urlaubsland

Eine Reiseversicherung wird für eine Reise abgeschlossen. Das bedeutet, dass die Versicherung nur während der Zeit der Reise ihre Gültigkeit hat. Es gibt verschiedene Arten der Reiseversicherung. Einerseits sind es Reiserücktrittsversicherungen, die abgeschlossen werden, andererseits gibt es Reisekrankenversicherungen. Aber auch Reisegepäckversicherungen sind sinnvoll, da die Versicherung bei Verlust des Gepäcks, die Kosten für die Neuanschaffung ersetzt. Vor Urlaubsantritt oder kurz nach Buchung einer Reise sollte man sich im Klaren sein, welche Versicherungen für die Reise benötigt werden. Bei einigen Versicherungen ist eine Frist einzuhalten, auch darauf muss man achten.

Die häufigste Reiseversicherung ist die Reisekrankenversicherung. Erkrankt man im Urlaub, übernimmt die Versicherung die Kosten für die ärztliche Versorgung am Urlaubsort. Ist ein Heimtransport notwendig, werden auch diese Kosten übernommen. Bei Fernreisen sollte eine Reisekrankenversicherung unbedingt abgeschlossen werden. Wer mit Kindern reist, braucht diese Versicherung auch, denn schnell kann etwas passieren, man braucht ärztliche Hilfe. Die Kosten müsste man selbst tragen und das kann sehr teuer werden. Innerhalb Europa bezahlen die gesetzlichen Krankenkassen meist die Behandlungskosten im Urlaubsland. Außerhalb der EU ist das nicht der Fall. Bevor man eine Versicherung abschließt, lohnt es sich, wenn man seine gesetzliche Krankenkasse fragt, welche Kosten sie in welchem Land übernehmen.

Eine Reise wird meist schon mehrere Wochen oder Monate vor Antritt gebucht. Man muss bedenken, dass etwas dazwischen kommen kann und es unmöglich wird, die Reise anzutreten. Hohe Stornokosten wären die Folge, wenn man keine Reiserücktrittsversicherung abschließt. Diese wird, je nach Versicherungsanbieter, spätestens 14 Tage nach der Buchung abgeschlossen. Tritt ein Fall ein, dass die Reise nicht angetreten werden kann, werden die Stornokosten von der Versicherung übernommen. Ein Todesfall in der Familie oder eine Krankheit sind Gründe, einen Urlaub abzusagen. Welche Risiken versichert sind, ersieht man aus dem Vertrag. Diesen sollte man sich vor der Unterzeichnung genau durchlesen.