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Alter

Pflegeunterstützung - Pflegekräfte und Pflegedienst

Menschen, die durch Alter, Krankheit oder andere Ereignisse nicht mehr in der Lage sind, sich selbst im Alltag zu versorgen, benötigen die sogenannte Pflegeunterstützung. Sie brauchen die Hilfe einer Person, um ihren Tagesablauf zu bewältigen. Meistens springen die Angehörigen ein und leisten diese Unterstützung, so gut sie können. In anderen Fällen wird auch ein Pflegedienst eingeschaltet, der entsprechend des Bedarfs ins Haus kommt und die pflegerischen Arbeiten übernimmt. Reicht dies alles nicht aus, besteht die Möglichkeit, im Rahmen der Pflegeunterstützung eine 24-Stunden-Betreuung zu engagieren. Hierbei handelt es sich in der Regel um weibliche Personen, die häufig aus dem osteuropäischen Raum kommen und in den Haushalt des Pflegebedürftigen einziehen, um ihn dort rund um die Uhr zu unterstützen.
Töchter, Söhne oder Schwiegerkinder sind in der Regel diejenigen, die Eltern oder Schwiegereltern in den eigenen vier Wänden versorgen. Sie machen das meistens mit viel Ehrgeiz und schaffen es für eine Weile, Beruf und die Pflege eines Angehörigen unter einen Hut zu bringen. Die Pflegezeit bietet kann durch ihre zeitweise Freistellung von der eigenen Arbeit entlastend sein, oft reicht das jedoch auf Dauer nicht aus und eine Pflegeunterstützung muss her.

Ausländische Pflege- oder Betreuungskräfte
Wenn die Pflegeunterstützung durch ausländische Haushaltshilfen gewährleistet werden soll, gilt es einige wichtige Punkte zu beachten. So sollte die Pflegekraft in ihrem eigenen Heimatland angestellt und damit sozialversichert sein. Angehörige können sich mit einem entsprechenden Formular, das sich A1-Formular nennt, vor empfindlichen Strafen schützen. Die 24-Stunden-Haushaltshilfe steht häufig unter dem Verdacht der Schwarzarbeit, mit diesem Formular nutzen die Angehörigen die Gewissheit, dass die Person oder für sie die Sozialabgaben in ihrem Heimatland bezahlt werden. Anderenfalls müssten entweder die vermittelnde Agentur oder die Angehörigen die Sozialleistungen rückwirkend bezahlen. Ein solches Formular garantiert gleichzeitig, dass der Mindestlohn gezahlt wird, dass die Pflegeperson Urlaub bekommt und dass die Höchstarbeitsdauer eingehalten wird. Nehmen die Angehörigen über einen Dienstleister oder eine Agentur Kontakt mit Pflegekräften aus dem Ausland auf, sollte von dieser Seite auf die Einhaltung der Vorschriften geachtet werden.

Zeitweilige Pflegeunterstützung
Wenn keine 24-Stunden-Betreuung vorgesehen ist, weil die Angehörigen die Pflege selbst gut durchführen können, gibt es dennoch weitere Möglichkeiten der entlastenden Pflegeunterstützung. Pflegende Angehörige können beispielsweise Kuren und Urlaub von der Pflege nehmen. Neben der Pflegezeit von maximal einem halben Jahr kann auch die Familienpflegezeit gewählt werden. Während einer Dauer von maximal zwei Jahren können Beschäftigte ihre wöchentliche Arbeitszeit auf bis zu 15 Stunden reduzieren. Während dieser Zeit ist eine finanzielle Entlastung möglich, die in Form von zinslosen Darlehen angeboten wird.


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