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Krankenkassen

IGeL - Individuelle Gesundheitsleistungen

Die Krankenkassen übernehmen für gesetzlich versicherte Patienten die Kosten für notwendige Untersuchungen und Behandlungen. Darüber hinaus gibt es jedoch auch medizinische Leistungen, welche nicht von der Kasse bezahlt werden. Diese werden als "Individuelle Gesundheits-Leistungen" oder kurz: IGeL bezeichnet. Hierzu zählt beispielsweise die medizinische Beratung vor Fernreisen, einige Untersuchungen zur Früherkennung von Krankheiten, verschiedene kosmetische Operationen und andere. Allen ist gemeinsam, dass Patienten dafür grundsätzlich selbst zu zahlen haben.

Einige der ärztlichen Zusatzleistungen sind durchaus als nützlich zu bezeichnen, wie zum Beispiel die reisemedizinische Beratung. Zahlreiche andere Leistungen werden jedoch als überflüssig erachtet und sind medizinisch umstritten. Die Entscheidung für oder gegen eine IGeL trifft der Patient alleine. Darum ist es empfehlenswert, verschiedene seriöse Quellen zu nutzen, um sich umfassend zu informieren. Dabei ist zu prüfen, ob die vom Arzt vorgeschlagenen Leistungen von Nutzen sind. Auch sollte man den Arzt seines Vertrauens um eine ausführliche Beratung hinsichtlich der jeweiligen Behandlungsmaßnahme bitten.

Einige Patienten machen sich Sorgen, dass es für sie von Nachteil sein könnte, wenn sie eine vom Arzt vorgeschlagene IGeL ablehnen. Ein verantwortungsvoller und vertrauenswürdiger Arzt wird dem Patienten in jedem Fall erklären, welche Vorteile die vorgeschlagene Leistung ihm bietet und inwiefern sie zu einer Verbesserung der gesundheitlichen Situation beiträgt. Auch wird er es akzeptieren, wenn der Patient die IGeL nach der Erläuterung ablehnt. Selbstverständlich hat man auch ein Recht auf Aufklärung durch den Arzt, wenn die Leistung von der Arzthelferin angeboten wurde.

Die Entscheidung für IGeL in Verbindung mit Sport und Freizeit wie Tauglichkeitsuntersuchungen für das Tauchen oder Fallschirmspringen ist für Patienten noch am leichtesten zu fällen. Bei allen anderen Leistungen sollte man großen Wert auf die umfassende Beratung über mögliche Risiken und Nebenwirkungen, über die Kosten und über wissenschaftliche Belege über den Nutzen der Leistung legen. Auch sollte auf eine schriftliche Vereinbarung zu der oder den geplanten Maßnahmen sowie auf die Ausstellung einer nachvollziehbaren Rechnung nach der Behandlung geachtet werden. Je nach Aufwand und Schwierigkeit kann der Arzt zwischen dem einfachen und dem 2,3fachen Gebührensatz in Rechnung stellen, in besonderen Fällen, die begründet sein müssen, den bis zu 3,5fachen Gebührensatz.


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