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Ist der Hundebesitzer bekannt oder dabei, wenn sein Hund jemanden beißt, muss dieser den Impfpass des Tieres vorlegen, um zu beweisen, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Dem Opfer bleibt die unangenehme Tollwutimpfung dadurch erspart. Das Bissopfer selbst wird nach einer aufrechten Tetanusimpfung gefragt. Ist der Impfschutz abgelaufen, muss er eine Tetanusprophylaxe bekommen. Ein Hundebiss kann bleibende Schäden hinterlassen, es kommt darauf an, wohin er beißt. Im Gesicht ist es besonders gefährlich, denn die Augen können vom Biss so geschädigt sein, dass der Betreffende mit einer dauerhaften Einschränkung der Sehkraft zu rechnen hat.
Nicht selten müssen Bissopfer über mehrere Tage im Krankenhaus bleiben. Der Hundehalter bzw. seine Hundehaftpflichtversicherung muss für diese Kosten und eventuelle Folgekosten aufkommen. Ist ihm eine Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Tier nachzuweisen, wird die Versicherung Regressforderungen stellen. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Die Regelung, ob ein Hund einen Maulkorb tragen muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Schwierig ist es, wenn ein freilaufender Hund zubeißt, dessen Besitzer nicht ausgeforscht werden kann. Der Patient wird zur Sicherheit gegen Tollwut geimpft. Schmerzensgeld, auf das das Bissopfer in vielen Fällen ein Recht hat, ist in diesem Fall nur schwer einzuklagen. Vorbeugen kann man einem Hundebiss, indem man vorsichtig mit Hunden umgeht und sie nicht anfasst.
Hundebiss - ärztlich versorgen
Immer wieder passiert es, dass Hunde plötzlich zubeißen. Warum der Hund, der vielleicht sonst friedlich ist, plötzlich beißt, ist oft nicht nachvollziehbar. Kinder werden oft gebissen, weil sie den Umgang mit Hunden nicht gewohnt sind. Sie packen fest zu, der Hund wehrt sich, indem er beißt. Aber auch Erwachsene werden häufig von Hunden gebissen. Der Biss kann oberflächlich, aber auch ziemlich tief sein. Muskeln, Sehnen und Knochen können durch den Hundebiss beschädigt werden. Jeder Hundebiss muss ärztlich versorgt werden. Es muss die Tiefe der Verletzung festgestellt werden. Keime können in die Wunde eingedrungen sein, daher muss vorbeugend dagegen behandelt werden.Ist der Hundebesitzer bekannt oder dabei, wenn sein Hund jemanden beißt, muss dieser den Impfpass des Tieres vorlegen, um zu beweisen, dass der Hund gegen Tollwut geimpft ist. Dem Opfer bleibt die unangenehme Tollwutimpfung dadurch erspart. Das Bissopfer selbst wird nach einer aufrechten Tetanusimpfung gefragt. Ist der Impfschutz abgelaufen, muss er eine Tetanusprophylaxe bekommen. Ein Hundebiss kann bleibende Schäden hinterlassen, es kommt darauf an, wohin er beißt. Im Gesicht ist es besonders gefährlich, denn die Augen können vom Biss so geschädigt sein, dass der Betreffende mit einer dauerhaften Einschränkung der Sehkraft zu rechnen hat.
Nicht selten müssen Bissopfer über mehrere Tage im Krankenhaus bleiben. Der Hundehalter bzw. seine Hundehaftpflichtversicherung muss für diese Kosten und eventuelle Folgekosten aufkommen. Ist ihm eine Fahrlässigkeit im Umgang mit dem Tier nachzuweisen, wird die Versicherung Regressforderungen stellen. Hunde müssen an der Leine geführt werden. Die Regelung, ob ein Hund einen Maulkorb tragen muss, ist von Bundesland zu Bundesland verschieden. Schwierig ist es, wenn ein freilaufender Hund zubeißt, dessen Besitzer nicht ausgeforscht werden kann. Der Patient wird zur Sicherheit gegen Tollwut geimpft. Schmerzensgeld, auf das das Bissopfer in vielen Fällen ein Recht hat, ist in diesem Fall nur schwer einzuklagen. Vorbeugen kann man einem Hundebiss, indem man vorsichtig mit Hunden umgeht und sie nicht anfasst.
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