DRUCKEN
ZURÜCK
Kinder

Vormundschaft - sorgen für Minderjährige

Der Begriff Vormundschaft geht auf den althochdeutschen Wortstamm munt zurück, der Schutz oder Schirm bedeutet. Die Vormundschaft bekommt eine Person, die dafür Sorge trägt, dass im Sinne des Minderjährigen gehandelt wird. Das ist dann der Fall, wenn Eltern das Kind in Angelegenheiten wie dem Personen- oder Vermögensrecht, vertreten dürfen. Angeordnet kann die Vormundschaft durch das Gericht, wenn den Eltern das Sorgerecht entzogen wurde, oder sie verstorben sind. Als Vormund können jene Personen bestellt werden, die volljährig sind, aber auch das Jugendamt oder ein Verein kann die Vormundschaft für ein minderjähriges Kind bis zum 18. Lebensjahr übernehmen.

Übernimmt man eine Vormundschaft, hat man Rechte und Pflichten. Das Vermögen des Mündels, also der minderjährigen Person, muss so verwaltet werden, dass dem Mündel kein finanzieller Schaden entsteht. Er wird vom Vormundschaftsgericht regelmäßig überprüft, dazu gehört auch die Darlegung der Vermögensverhältnisse. Möchte der Vormund für sein Mündel Geld verwenden, wie zum Beispiel um Schulgeld zu bezahlen, so ist die Genehmigung des zuständigen Gerichtes notwendig. Das Vermögen muss mündelsicher angelegt werden, das bedeutet, dass es in sicheren Anlagen angelegt wird. Das Gesetz legt fest, welche Anlagen mündelsicher sind. Jede volljährige Person bis zum 60. Lebensjahr kann zum Vormund berufen werden, er ist verpflichtet, diese Aufgabe anzunehmen, sofern es keine Ausschlussgründe gibt. Gründe, bei denen man die Vormundschaft nicht annehmen kann, sind Krankheit, wenn der bestellte Vormund bereits 3 Personen betreuen muss, oder wenn durch die Vormundschaft das Leben der eigenen Familie erschwert wird.

Eine Vormundschaft endet mit dem 18. Lebensjahr des Mündels, aber auch wenn es adoptiert wurde. Bei jungen Müttern wird in manchen Fällen bereits vor Geburt des Kindes eine Vormundschaft beantragt, diese tritt mit der Geburt des Kindes in Kraft. Die Aufwendungen, die ein Vormund durch die Vormundschaft hat, wird vergütet. Ein ehrenamtlicher Vormund bekommt eine Vergütung in Form einer jährlichen Pauschale. Trägt die Vormundschaft ein Sozialarbeiter, der im Jugendamt beschäftigt ist, bekommt auch er, zusätzlich zu seinem Gehalt eine Aufwandsentschädigung.



SUCHE NACH: Kinder Vormundschaft Vormund