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Kinder

Stiefeltern - Einfühlungsvermögen notwendig

Von Stiefeltern spricht man dann, wenn ein Elternteil nicht der leibliche Vater oder die leibliche Mutter eines Kindes ist. Nach einer Trennung lebt das Kind bei einem Elternteil. Findet dieser wieder einen neuen Partner, ist das Kind zum neuen Partner das Stiefkind. Bringen beide Partner ein Kind in die Beziehung mit, sind das wechselweise die Stiefeltern. In diesen Beziehungen kann es oft zu Problemen kommen, da Kinder den neuen Partner nicht als Vater oder Mutter akzeptieren. Hier hilft nur viel Einfühlungsvermögen und bei Bedarf auch eine Familienberatung.

Der Stiefelternteil hat keine Rechte seinem Stiefkind gegenüber. Das Sorge- sowie Erziehungsrecht bleibt bei dem leiblichen Elternteil. Daraus ergeben sich oft problematische Situationen, nämlich wenn der Stiefelternteil sich vorwiegend um das Kind kümmert, es verpflegt und auch in schulischen Belangen gefragt wird. Der leibliche Elternteil kann dem Stiefelternteil eine Vollmacht über die Erziehung geben. Dadurch hat er ein Mitentscheidungsrecht. Wenn sich Stiefeltern wieder trennen, hat die nicht leibliche Person keinen rechtlichen Anspruch auf ein Besuchs- oder Umgangsrecht. Hat das Kind eine besonders gute Beziehung aufgebaut, ist es sinnvoll, den Umgang nicht zu verbieten. Für die Stiefeltern bedeutet es oft viel Arbeit und Engagement, dass das Familienleben reibungslos abläuft.

Damit das Familienleben mit den Stiefeltern klappt, ist Einfühlungsvermögen notwendig. Dem Kind muss klargemacht werden, dass der neue Elternteil keinesfalls die Position des Leiblichen einnehmen möchte. Es muss auch klargestellt werden, dass er ein Mitspracherecht hat, das im Sinne des leiblichen Elternteils durchgesetzt wird. Dazu ist eine Kommunikation zwischen den Eltern besonders wichtig. Sie müssen am gleichen Strang ziehen. Ein Stiefkind kann auch adoptiert werden. Eine Adoption hat für beide Teile weitreichende Folgen. Der adoptierende Elternteil ist gleichgestellt mit einem leiblichen Elternteil, er übernimmt alle Rechte und Pflichten. Das Kind wiederum hat Anspruch auf Umgangsrecht und Unterhalt. Genauso tritt die gesetzliche Erbfolge in Kraft.




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