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SCHEIDUNGSCHEIDUNG

Scheidung das Scheitern einer Ehe was nun

Viele verschwenden an ihrem schönsten Tag in ihrem Leben, der Hochzeit, keinen Gedanken an das Scheitern ihrer Ehe. Das ist auch gut so, jedoch bleiben nicht alle Ehen, die geschlossen werden, immer glücklich. Und so kommt es, dass viele Ehen, die einmal im Glück begonnen haben, plötzlich vor dem Aus stehen. Die Ehescheidung steht bevor, doch wie sollten sich beide Parteien jetzt verhalten?
Grundsätzlich ist zu sagen, dass der Antrag auf Scheidung einer Ehe nur aufgrund eines vom Anwalt gestellten Antrags beim Familiengericht gestellt werden kann. Somit sollte im Falle einer Trennung erst mal ein Rechtsanwalt aufgesucht werden. Erfolgt die Trennung einvernehmlich, kann dies ein Anwalt alleine vornehmen. Erfolgt die Trennung jedoch im Streit und es treten Unstimmigkeiten auf, sollte jeder Ehepartner seinen eigenen Anwalt haben.
Eine unbedingte Voraussetzung für eine Scheidung ist jedoch das sogenannte Trennungsjahr. Im Klartext heißt das, dass die Ehegatten ein Jahr getrennt voneinander leben müssen. Dies kann jedoch in einer gemeinsamen Wohnung sein, sofern keine Gemeinsamkeiten mehr bestehen und eigene Räumlichkeiten zur Verfügung stehen. Auch muss jeder Ehegatte seinen eigenen Alltag bestreiten, Wäsche waschen, einkaufen, versorgen.
Versöhnungsversuche hingegen unterbrechen das Getrenntleben nicht.
Erfolgt die Scheidung der Ehe im Einvernehmen beider Partner, so kann das Familiengericht die Scheidung aussprechen, sofern ihm Folgendes vorliegt:

- Das Trennungsjahr muss abgelaufen sein.
- Der Scheidungsantrag muss Folgende beinhalten:

a) die Zustimmung des anderen Ehegatten zur Scheidung,
b) sofern gemeinschaftliche Kinder vorhanden sind, sollte das Umgangsrecht geregelt und die Frage der elterlichen Sorge geklärt sein. Gegebenenfalls muss dem Gericht mitgeteilt werden, wie genau dieses geregelt sein soll. Beide Ehegatten müssen hierzu ihre Zustimmung erteilen.
c) weiterhin müssen die Beteiligten sich über die Unterhaltspflicht gegenüber den aus der Ehe hervorgegangenen Kindern den Ehegattenunterhalt sowie den Hausrat und die Ehewohnung einig sein. Dies muss dem Gericht gegenüber eindeutig nachgewiesen werden.
Liegen alle Erklärungen vor und das Trennungsjahr wurde eingehalten, so kann das Familiengericht die Scheidung aussprechen.




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