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Reisen

Reiserücktrittsversicherung - Nichtantrittskosten abdecken

Eine Reise wird meistens von langer Hand geplant, die Flugtickets werden gebucht, ebenso wie das Hotel. Doch zwischen Buchung und Urlaubsantritt kann immer etwas passieren, man erkrankt oder hat einen sonstigen triftigen Grund, die Reise nicht antreten zu können. Es empfiehlt sich daher, bereits vor der Buchung eine Reiserücktrittsversicherung abzuschließen. Ohne Versicherung muss man die Kosten, die durch den Nichtantritt der Reise entstehen, selbst tragen, das kann teuer werden. Verschiebt man die Reise, kommt die Versicherung auch für die Kosten der Umbuchung von Flug und Hotel auf.

Die Reiserücktrittsversicherung ist dann sinnvoll, wenn ein Verkehrsmittel oder ein Hotel bereits Wochen vor dem Urlaubsantritt gebucht wurde. Bereits vor dem Abschluss der Versicherung sollte man sich erkundigen, innerhalb welcher Frist nach Buchung die Versicherung abgeschlossen werden soll. Je nach Versicherungsanbieter sind diese Fristen unterschiedlich. Wie hoch die Prämie für die Versicherung ist, hängt von einigen Faktoren ab. So spielt der Preis der Reise eine Rolle, genauso wie die Zahl der Personen, die die Reise antreten wollen und mitversichert werden sollen. Bei einigen Versicherungen muss der Kunde mit einem Selbstbehalt rechnen, das bedeutet, dass er einen gewissen Prozentsatz selbst bezahlen muss.

Der Kunde muss sich, wenn er die Versicherung abgeschlossen hat, an gewisse Regeln halten, um den Stornobetrag für die Reise von der Versicherung erstattet zu bekommen. So ist es wichtig, dass die Versicherung innerhalb des in der Polizze festgelegten Zeitrahmens von der Stornierung der Reise informiert wird. Ebenfalls muss die Reise sofort storniert werden, wenn man sie nicht antreten kann. Jeder Tag, der zu spät storniert wird, erhöht die Kosten. Versicherungen zahlen dann nicht den ganzen Betrag aus. Grundsätzlich tritt die Reiserücktrittsversicherung ein, wenn der Reisende erkrankt oder ein anderes Ereignis, wie ein Todesfall in der Familie eintritt, und die Reise dadurch nicht angetreten werden kann. Sagt man die Reise wegen eines Wohnungseinbruches ab, ist man auf die Kulanz der Versicherung angewiesen.