DRUCKEN
ZURÜCK
Frauen

Die Frauenbewegung hat ihr Gesicht gewandelt

Die Geschichte der organisierten Frauenbewegung begann in Deutschland mit der Gründung des Allgemeinen Deutschen Frauenvereins (ADF) im Jahr 1865. Bereits während der Märzrevolution von 1848 hatten Frauen Forderungen nach Selbständigkeit und Mündigkeit aufgestellt, doch das geltende Versammlungs- und Vereinigungsrecht erlaubte ihnen nicht, sich zusammen zu schließen. Der ADF setzte sich insbesondere für das Recht bürgerlicher Frauen auf Bildung und Erwerbsarbeit ein. Parallel dazu entstand in Deutschland wie auch in anderen industrialisierten Staaten eine proletarische Frauenbewegung, zu deren Anliegen die Verbesserung der Lohnsituation von Frauen in Arbeitsverhältnissen sowie der Arbeits- und Mutterschutz gehörten. In der Industrie waren im Jahr 1875 rund 20 % der Beschäftigten Frauen.

Die verschiedenen bürgerlichen Frauenvereine, die sich zum Ende des 19. Jahrhunderts bildeten, schlossen sich 1894 unter dem Dachverband "Bund deutscher Frauenvereine" zusammen; den proletarischen Vereinen war die Aufnahme aufgrund politischer Differenzen die Aufnahme versagt. Die proletarische Frauenbewegung strebte eine sozialistische Gesellschaft an, da der Ansicht ihrer Vorreiterinnen nach nur im Falle einer konsequenten Umwälzung der gesellschaftlichen Verhältnisse eine Gleichberechtigung der Geschlechter zu verwirklichen sei. Als wesentlicher Erfolg der ersten deutschen Frauenbewegung, so unterschiedlich die Ziele der verschiedenen Gruppierungen auch gewesen sein mögen, sind die Verankerung des Wahlrechts für Frauen in der Gesetzgebung sowie der Abbau der Vormundschaft des Ehemannes über die Frau zu nennen.

Im Rahmen der Studentenbewegung kam es in den 1960er Jahren zu einer zweiten Welle der Frauenbewegung. Als Errungenschaften dieser ebenso vielfältigen Bewegung sind die Reformierung des Ehe- und Scheidungsrecht sowie die Verabschiedung des Gesetzes zur Gleichbehandlung von Männern und Frauen am Arbeitsplatz zu nennen. Seit den 1990er Jahren wurde die Verfolgung frauenrechtlicher Ziele immer weiter institutionalisiert, zum Beispiel durch die Ernennung von Gleichstellungsbeauftragten. Seit einigen Jahrzehnten finden Aktionen für die Gleichberechtigung von Frauen im Privatleben und am Arbeitsplatz weitaus dezentralisierter statt, so dass die Existenz einer Frauenbewegung in der Öffentlichkeit nicht mehr so massiv wahrgenommen wird wie zu ihren Anfängen.