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ALTER

Selbstbestimmung Betreuung statt Entmündigung

Der Begriff Selbstbestimmung heißt eigentlich, nach eigenem freien Willen über sein Leben entscheiden zu können. Menschen, die das nicht selbst können sind entweder alt oder geistig behindert, weshalb der Begriff im Bereich der Betreuung der Eltern zu finden ist. Ist die Entscheidungsfreiheit nicht mehr zum eigenen Wohl möglich, muss ein Betreuer sie übernehmen.





Es ist im Alltag nicht einfach, über sein eigenes Leben zu bestimmen. Jeder Mensch wird täglich von vielen Dingen beeinflusst, sodass seine Selbstbestimmung durch unzählige Einflüsse manipuliert werden kann. Ob dies durch das Fernsehen, die Zeitungen oder durch Menschen im persönlichen Umfeld geschieht, spielt dabei keine Rolle. Jeder Mensch wird seinen Weg finden, damit fertig zu werden und zu leben.
Sind Menschen nicht mehr dazu in der Lage, erhalten sie zum Schutz einen Betreuer, der für sie diese Aufgaben übernimmt. Er sorgt durch die unterschiedlichen Betreuerpflichten, die er als Aufgabe vom Vormundschaftsgericht übertragen bekommt, für das Wohl des Betreuten. Dabei wird er jedoch immer die subjektiven Wünsche des zu Betreuenden berücksichtigen, sofern diese sie noch äußern kann. Anderenfalls könnte der Betreuer nach den mutmaßlich vorhandenen Wünschen des Betreuten handeln. Dazu kann der Betreuer sich an den bisherigen Lebensgewohnheiten des zu Betreuenden orientieren oder versuchen, sich Informationen aus anderen Quellen zu holen.
Das Selbstbestimmungsrecht gehört in den Bereich der Menschenrechte. Ursprünglich war das Selbstbestimmungsrecht im Bereich der Religion zu finden, vor dem 17. Jahrhundert bestimmten Herrscher mit ihrer eigenen Religionszugehörigkeit über die der Untertanen. Heute wird Selbstbestimmung vorwiegend für das Recht von Informationen oder den Bereich körperliche Unversehrtheit verwendet.


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