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KUREN

Wie beantrage ich eine Kur?

Eine Kur wird in der Regel vom behandelnden Arzt des Patienten empfohlen. Nur der behandelnde Arzt kann die Dringlichkeit einer Kur einschätzen und beurteilen, inwieweit sich eine Kur als Präventiv- oder Rehabilitationsmaßnahme oder als Symptombehandlung bei chronischen Krankheiten, positiv auf den Krankheitsverlauf auswirken kann. Der Arzt entscheidet in dem Zusammenhang auch, welche Kur geeignet ist, ob diese ambulant oder stationär durchgeführt werden soll und kann eventuell auch einen Kurort bestimmen. Möchte ein Patient ohne eine ärztliche Empfehlung eine Kur beantragen, so ist dies in der Regel möglich, wenn der Patient die Kosten für die Kur selbst trägt. Um Vergütungen für einen Kuraufenthalt in Anspruch nehmen zu können, braucht der Patient eine amtliche Begutachtung der Empfehlung durch den behandelnden Arzt. Ein unabhängiger Arzt entscheidet dann, ob die vom behandelnden Arzt empfohlene Kur wirklich notwendig ist. Wird der Antrag abgelehnt, ist es möglich, Widerspruch gegen die Begutachtung einzulegen. Wird dem Kurantrag stattgegeben, so hilft die Krankenkasse beim Ausfüllen der Antragsformulare und informiert ihre Mitglieder, welche Vergütungen den Versicherten zustehen und welche Zuzahlungen sie leisten müssen. Grundsätzlich steht es jedem Sozialversicherten zu, in Abständen von mehreren Jahren eine Kur in Anspruch zu nehmen. Im Allgemeinen tragen die Krankenkassen den größten Teil der Behandlungen während eines Kuraufenthalts. Die Kosten für Verpflegung und Unterkunft, während einer stationären Kur, werden zum Teil von der Krankenkasse übernommen. Erwachsene bekommen von der Krankenkasse einen Zuschuss von bis zu 13 ? und junge Kinder von bis zu 21 ? täglich. Je nachdem ob es sich um eine ambulante oder stationäre Kur handelt, muss der Patient allerdings auch mit Zuzahlungen von etwa 10 ? täglich für die Behandlungen rechnen. Bei privat Krankenversicherten hängt die Höhe der Vergütung durch die Krankenkasse davon ab, welchen Versicherungstarif der Versicherte gewählt hat. Je nachdem übernimmt die Krankenkasse keine, einen Teil oder vollständig die Kosten eines Kuraufenthalts.

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