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ULTRASCHALL

Vorsorgeprogramm - Ultraschall beim Frauenarzt

Während der vierzig Wochen einer Schwangerschaft werden drei Ultraschalluntersuchungen durchgeführt. Diese werden im Rahmen des Vorsorgeprogramms für Schwangere von den Krankenkassen übernommen. Hierbei kann der Frauenarzt zum einen die Schwangerschaft bestätigen und zum anderen den genauen Geburtstermin bestimmen. Weiterhin werden bei der Ultraschall-Untersuchung die Entwicklung des Kindes und seine Lage im Bauch der Mutter überprüft, ebenso der Gesundheitszustand des ungeborenen Kindes. Mittels der Ultraschall-Untersuchung ist der, die Schwangerschaft begleitende Arzt in der Lage, den gesamten Verlauf einer Schwangerschaft genau zu überprüfen und zu überwachen.
Die Untersuchungen mit dem Ultraschall werden in der Regel zwischen der neunten bis zwölften Schwangerschaftswoche sowie zwischen der Neunzehnten bis Zweiundzwanzigsten und die Dritte zwischen der neunundzwanzigsten bis zweiunddreißigsten Schwangerschaftswoche durchgeführt.
Es ist durchaus üblich, das die Erste der drei Vorsorgeuntersuchungen mittels eines Vaginal-Ultraschalls gemacht wird. Hierbei wird der Schallkopf des Ultraschalls in die Scheide der schwangeren Frau eingeführt. Hierbei kann ein deutlicheres Bild von dem Fötus erstellt werden, als wenn der Schallkopf sich auf der Bauchdecke der werdenden Mutter befindet.
Bei den zwei später folgenden Untersuchungen wird dann der Ultraschall von der Bauchdecke aus gemacht. Hierfür liegt die Schwangere auf dem Rücken. Der Bauch wird mit einem Gel bestrichen. Dieses fühlt sich leicht kalt an, ist jedoch unbedingt nötig, damit der Ultraschallkopf die Signale erhält, die er dann anschließend in ein Bild umwandelt. Während der Ultraschall-Untersuchung hat die schwangere Frau keine Schmerzen zu befürchten. Lediglich das kühle Ultraschall-Gel wird manches Mal als unangenehm empfunden.
In seltenen Fällen kann jedoch die Voraussetzung gegeben sein, dass mehr als drei Ultraschall-Untersuchungen gemacht werden müssen.
Leidet die Schwangere während der Schwangerschaft unter Blutungen oder ist das Risiko einer Frühgeburt gegeben, so kann der Arzt auch mehrere Ultraschall-Untersuchungen durchführen. Weitere Gründe wären zum Beispiel eine Mehrlingsschwangerschaft, Diabetes oder Bluthochdruck, eine Entwicklungsverzögerung des Fötus oder andere Krankheiten, die sich auf die Schwangerschaft, die Frau und das ungeborene Kind negativ auswirken können. Diese zusätzlichen Untersuchungen mit dem Ultraschall werden, vorausgesetzt sie sind notwendig, von der Krankenkasse übernommen.