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Ärzte

Schweigepflicht - garantierte Verschwiegenheit

Die Schweigepflicht, auch Verschwiegenheitspflicht genannt betrifft Berufsgruppen, die Informationen, die ihnen von ihren Kunden, Patienten oder Klienten gegeben werden, nicht an Dritte weitergeben dürfen. Dazu gehören unter anderem Ärzte, Rechtsanwälte oder auch Pastoren. Auch Privatpersonen können an eine Schweigepflicht gebunden werden. Das ist dann der Fall, wenn es für das Unternehmen, in dem man arbeitet, weitreichende negative Konsequenzen hätte, würde der Angestellte die Informationen, die er in der Firma gesammelt hat, nach außen tragen. Die Schweigepflicht ist ganz eng mit dem Datenschutzgesetz verbunden. Ob man an die Schweigepflicht als Privatperson gebunden ist, sieht man bei der Unterzeichnung des Arbeitsvertrages. Die Schweigepflicht muss darin verankert sein.

Ebenfalls sind Mitarbeiter von Beratungsstellen an die Schweigepflicht gebunden, auch wenn sie von minderjährigen aufgesucht werden. Unter die Schweigepflicht von Ärzten fällt bereits, dass sie niemanden darüber Auskunft geben dürfen, ob sich eine Person bei ihm in Behandlung befindet. Weiters ist es natürlich klar, dass auch über die Art der Krankheit und alles was damit zu tun hat, geschwiegen werden muss. Allerdings kann der Patient selbst entscheiden, jemanden, meist einen Arzt von der Schweigepflicht zu entbinden und ihm erlauben, einer bestimmten Person Auskunft erteilen zu dürfen. Zeugen, die vor Gericht aussagen müssen, haben dann eine Schweigepflicht, wenn sie sich selbst oder eine verwandte Person durch ihre Aussage belasten könnten.

Es gibt allerdings auch Ausnahmen von der Schweigepflicht. Wird eine bewusstlose Person aufgefunden, die vermutlich Opfer einer Gewalttat wurde, darf der Rettungsdienst die Polizei verständigen. Im Krankenhaus muss die Schweigepflicht sogar aufgehoben werden, nämlich dann, wenn der nachfolgende Dienst über den Gesundheitszustand des Patienten informiert werden muss. Da aber wiederum sind alle Beteiligten ihrerseits an die Schweigepflicht insofern gebunden, als dass die Informationen nur innerhalb des Krankenhauses bleiben müssen. Der Verstoß gegen die Schweigepflicht ist eine Straftat, sie wird mit Geld- oder Haftstrafe geahndet.





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