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KUREN

Reif für ein Kuraufenthalt - was zahlt die Krankenkasse

Die Vergütungen eines Kuraufenthalts im Allgemeinen sind gesetzlich geregelt. Jeder Sozialversicherte hat grundsätzlich das Recht in Abständen von mehreren Jahren eine Kur zu machen. Wie hoch die Vergütungen durch die Krankenkasse sind, hängt in erster Linie von der Kurform ab. Ambulante Kuren, die nicht am eigenen Wohnort abgehalten werden, müssen größtenteils vom Patienten selbst bezahlt werden. Stationäre Kuren dagegen werden mit einer kleinen Eigenbeteiligung in der Regel von der Krankenkasse vergütet. Voraussetzungen um eine stationäre Kur beantragen zu können, ist, dass die Kur vom behandelnden Arzt empfohlen wurde, und es eine amtliche Begutachtung gibt, die eine stationäre Kur befürwortet. Wer eine stationäre Kur beantragt, muss daher mit einem langen bürokratischen Weg rechnen und viel Zeit einplanen. Die Berechtigung auf die Vergütung eines Kuraufenthalts wird von der Krankenkasse und der zuständigen Behörde eingehend geprüft. Neben dem behandelnden Arzt können auch das Jugendamt, die Bundesagentur für Arbeit oder andere öffentliche Stellen bei der Beantragung eines stationären Kuraufenthalts behilflich sein. Verpflegung und Unterkunft werden bei einer stationären Kur im Normalfall von der Krankenkasse übernommen. Darüber hinaus zahlen die Krankenkassen für andere entstehende Kosten einen Zuschuss von bis zu 13 ? für Erwachsene und bis zu 21 ?für Kinder täglich. Bei ambulanten Kuren muss der Patient je nachdem mit einer Zuzahlung von bis zu 10 ? täglich für die Behandlungen rechnen. Wer privat versichert ist, bekommt abhängig vom Versicherungstarif den Kuraufenthalt gar nicht, zum Teil oder sogar vollständig bezahlt. Wellnessurlaube sind in der Regel von einer Vergütung durch die Krankenkasse ausgeschlossen. Eine Kur dient in erster Linie dazu Körper und Seele zu entspannen und die alte Leistungsfähigkeit wiederzuerlangen. Obwohl dies auch Ziel eines Wellnessurlaubs ist, wird dieser jedoch im Normalfall nicht von der Krankenkasse vergütet. Allerdings gibt es hierbei auch Ausnahmen, wenn die genutzten Anwendungen das Ziel verfolgen, die Gesundheit eines Patienten zu stärken und die Anwendungen von der Krankenkasse anerkannt werden.

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