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VORSORGEUNTERSUCHUNG

Prophylaxe - regelmäßige Vorsorge beim Zahnarzt

Eine Prophylaxe kann jeder bei einem Zahnarzt vornehmen lassen. Mit einer derartigen Maßnahme kann verschiedenen Erkrankungen im Mundraum vorgebeugt werden. Eine Prävention vor Erkrankungen kann aber auch jeder für sich selbst durchführen. Dazu muss ein regelmäßiges Putzen der Zähne erfolgen. Zahnärzte empfehlen, die Zähne dreimal täglich für eine Dauer von drei Minuten zu putzen. Im Rahmen einer Prophylaxe beim Zahnarzt wird der gesamte Innenraum des Mundes unter die Lupe genommen. Zu den vorbeugenden Maßnahmen gehört beispielsweise die Entfernung von Zahnbelag. Dieser Punkt ist sehr wichtig, da Zahnbelag häufig ein Auslöser von Erkrankungen sein kann.

Wer regelmäßig zur Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt geht, kann nicht nur Krankheiten vermeiden. Es lassen sich mitunter auch Kosten sparen. Eine dauerhafte Ansiedlung von Keimen und Bakterien kann auf diese Weise verhindert werden. Im Zuge einer Prophylaxe wird nicht nur Zahnbelag auf den Zähnen beziehungsweise in den Zahnzwischenräumen entfernt. Ebenso kontrolliert der Zahnarzt die Zähne auf eine mögliche Karieserkrankung hin und entfernt diese gegebenenfalls. Neben den Zähnen wird auch das Zahnfleisch ausgiebig überprüft. Mit speziellen Instrumenten stellt der Zahnarzt fest, inwieweit ein Patient zu Zahnfleischbluten neigt. Zahnfleischblutungen können ein Anzeichen für eine bakterielle Entzündung sein. Daher ist eine Überprüfung auch sehr wichtig. Des Weiteren misst der Zahnarzt bei einer Prophylaxe die Zahnfleischtaschen. Auf diese Weise lässt sich eine Paradontose, eine chronische Entzündung des Zahnhalteapparates feststellen.

Durch die Inanspruchnahme einer regelmäßigen Prophylaxe können eventuelle Risiken rechtzeitig erkannt werden. Auch trägt die Prophylaxe etwas zu einer nachhaltigen Erhaltung der Gesundheit von Zahnfleisch und Zähnen bei. Eine Vorsorgeuntersuchung beim Zahnarzt kann zwischen 60 und 90 Minuten lang sein. Zu guter Letzt wird die Zunge gereinigt und der Mund ausgespült. Dies beugt einerseits schlechtem Mundgeruch und andererseits der Bildung von Keimen vor. Nach Abschluss der Prophylaxe ist der Zahnarzt dazu verpflichtet, den Patienten detailliert über den Zustand in seinem Mund aufzuklären.