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KUREN

Ausgepowert - das sind die Voraussetzungen für eine Kur

Um für eine Kur in Betracht zu kommen, müssen erst alle Behandlungsmöglichkeiten vor Ort ausgeschöpft sein. Dies gilt sowohl für ambulante als auch für stationäre Kuren. Das bedeutet, dass der behandelnde Arzt die zur Verfügung stehenden und geeigneten Medikamente oder Hilfsmittel verordnet haben muss. Wenn es sich um eine sehr spezielle Krankheit handelt, muss auch schon ein Facharzt in die Behandlung miteinbezogen sein und ebenfalls alle möglichen Behandlungen angewandt haben. Auch sollte der Patient sich bereits selbst um seine Gesundheit gekümmert haben, zum Beispiel durch eine ausgewogene Ernährung oder sportliche Aktivitäten. Je nachdem welche Kur beantragt werden soll, gilt es zu beachten, ob und wann der Patient eine solche oder ähnliche Kur schon mal in Anspruch genommen hat. Denn eine Reihe von Kurformen dürfen nur in Abständen von mehreren Jahren beantragt werden. Ambulante Kuren dürfen zum Beispiel erst wieder nach drei Jahren erfolgen. Eine ambulante Vorsorgekur findet in der Regel nicht vor Ort sondern an einem Kurort statt. Sie ist dann zu beantragen, wenn es keine weiteren Möglichkeiten mehr gibt, den Patienten vor Ort zu therapieren. Eine ambulante Rehabilitationskur kann alle vier Jahre in Anspruch genommen werden. Da diese in der Nähe des Wohnortes stattfindet, müssen verschiedene Voraussetzungen erfüllt sein: so muss der Patient das Rehabilitationszentrum gut erreichen können; es sollte keine ständige Überwachung durch einen Arzt notwendig sein; der Patient ist zu Hause gut versorgt; und es besteht keine Notwendigkeit, den Patienten aus seinem sozialen Umfeld herauszuholen. Eine stationäre Kur kann in der Regel alle vier Jahre beantragt werden. Eine stationäre Kur ist dann empfehlenswert, wenn eine ambulante Kur wegen der genannten Gründe nicht durchgeführt werden kann. Auch Mütter oder Väter haben ein Anrecht auf eine Kur. Je nachdem wie schwer die Erkrankung des Elternteils ist, wird diese Kur mit oder ohne Kind durchgeführt. Auch wenn das Kind kurbedürftig ist, kann eine Mutter- oder Vater-Kind Kur beantragt werden.


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