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Klimawandel

Regenerative Energieversorgung auf dem Vormarsch

Im Jahr 2011 hatten regenerative Energien in Deutschland zum ersten Mal einen Anteil von mehr als 20 Prozent an der Stromerzeugung. Dabei blieb die Windenergie in diesem Bereich mit siebeneinhalb Prozent der wichtigste Stromlieferant, gefolgt von Biomasse mit rund fünfeinhalb Prozent. Die Photovoltaik belegte mit respektablen dreieinhalb Prozent Platz drei.

Laut Bundesregierung sollen bis 2020 mindestens 35 Prozent des erzeugten Stroms aus regenerativen Energien kommen. Die überwiegende Mehrheit der Bevölkerung hält gemäß einer Umfrage von TNS Infratest den Ausbau der erneuerbaren Energien für wichtig oder sehr wichtig. Rund zwei Drittel der Befragten gaben an, dass sie dazu auch bereit seien, Ökostrom-Anlagen in der Nachbarschaft mitzutragen. Als Begründung für ihren Zuspruch nennen die Deutschen vorwiegend den Klimaschutz und die Notwendigkeit besserer Zukunftschancen für kommende Generationen. Auch die Unabhängigkeit von fossilen Energieimporten und die Beteiligung an der Energieversorgung über Solar- und Windparks werden als sehr wichtig eingestuft.

Eine große Mehrheit der Befragten hält auch die derzeitige Ökostromumlage von 3,5 Cent pro Kilowattstunde, die von den Bürgern über den Strompreis mitbezahlt werden muss, für angemessen. Nur 15 Prozent schätzen die Umlage als zu hoch ein. In der Bevölkerung herrscht offensichtlich ein hohes Bewusstsein dafür, wie wichtig die erneuerbaren Energien für das Gelingen der Energiewende sind. Vielfach wird aber auch vor den Folgen der hohen Energiekosten für die Wirtschaft gewarnt. Vor allem für energieintensive Betriebe ist es nicht unproblematisch, dass Deutschland in der Europäischen Union den zweithöchsten Strompreis habe. Nur in Dänemark müssen Verbraucher noch mehr bezahlen als bei uns. Als Preistreiber wird auch die Brennelementesteuer für Atomkraft-Betreiber genannt.

Mehrere Unternehmen haben im Zuge von Musterverfahren bereits gegen die Zahlung der EEG-Umlage-Zahlungen geklagt. Ein Gutachten des Verfassungsrechtlers Gerrit Manssen stuft die Umlage als unzulässige Subvention und damit als verfassungswidrig ein. Sollten die klagenden Firmen Erfolg haben, könnte das System zur Finanzierung des Ausbaus von regenerativen Energien insgesamt scheitern.